Unsere Geschichte
Heineken reagiert unzimperlich
Nach dem fulminanten Start folgte ein juristischer Grabenkrieg unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Heineken mit weiteren Klagen drohte, falls das von den Heineken-Anwälten geforderte absolute Stillschweigen nicht eingehalten würde.
Doch Heineken eröffnete nach dem medialen Eigengoal mit der Beschlagnahmung selbst zwei neue Flanken mit unzimperlichen, juristisch umstrittenen Gegenaktionen.
Der Verein Engelberger Klosterbräu musste mit grossem Erstaunen feststellen, dass Heineken am 2. September 2009 den Domain-Namen (Adresse im Internet) „www.keineken.com" für sich reserviert hatte. Zudem wurde die Webseite „www.keineken.com" auf „www.heineken.com" umgeleitet. Dieses Verhalten wurde in der Antwort der Vereins auf die superprovisorische Verfügung an den Gerichtspräsidenten in Sarnen als absolut „widersprüchlich" bezeichnet: „Offensichtlich will Heineken die streitgegenständliche Marke «KEINEKEN» gar nicht verbieten, sondern diese für sich selber nutzen und beanspruchen. Ferner – was noch erstaunlicher ist – «heizt» sie die von ihr verpönte Verwechslungsgefahr noch zusätzlich an. Sie beabsichtigt mit der direkten Umleitung von www.keineken.com auf www.heineken.com, dass die Marken «KEINEKEN» und «HEINEKEN» bewusst einander gleichgesetzt werden bzw. der Eindruck erweckt wird, dass die Marke «KEINEKEN» aus dem gleichen Hause wie Heineken kommt. Damit untergraben die Gesuchstellerinnen nicht nur ihre gesamte Argumentation im Gesuch, sondern verletzen auch die Markenrechte des Vereins und verhalten sich auch unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)." Die Anwältin des Vereins mit dem verbotenen Namen fuhr Goliath Heineken genüsslich an den (Bier)-Karren.
Heineken-Anwalt hinterlegt Marke „engelberger klosterbräu"
Mit noch mehr Erstaunen musste der Verein feststellen, dass ein offizieller Rechtsvertreter von Heineken die Marke «engelberger klosterbräu» am 29. August 2009 beim Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt hatte. Das war der Rache-Akt des von Heineken beauftragten Anwalts in Luzern einen Tag nach der Lancierung der Protest-Aktion. In der Antwort an den Gerichtspräsidenten schreibt die Anwältin des Vereins dazu: „Es muss davon ausgegangen werden, dass die genannte Marke im Auftrag von Heineken hinterlegt wurde. Bekanntlich ist die Hinterlegung von Defensivmarken rechtsmissbräuchlich und damit unlauter. Heineken wirft dem Verein ein treuwidriges Verhalten vor und wagt es zu behaupten, dass sie «gegen die Lancierung eines Biers unter dem Kennzeichen Engelberger-Klosterbräu selbstverständlich nichts einzuwenden hätten». Es zeigt sich, dass das Verhalten von Heineken System hat, indem sie anderen vorwerfen, sich angeblich unlauter zu verhalten, dann aber selber unlauter handeln. Offensichtlich gelten die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts und insbesondere das Gebot von Treu und Glauben nicht für Heineken."
Der Verein Engelberger Klosterbräu und die Initianten des Protest Biers verlangten von Heineken, dass ihr Anwalt dieses Markeneintragungsgesuch zurücknimmt, und drohten mit rechtlichen Schritten. Dieser massive Druck des kleinen Davids sorgte dafür, dass der grosse Goliath den Druck weitergab und der Luzerner Anwalt zähneknirschend den Rückzug blies. Am 21.04.2010 zog der noch junge Rechtsvertreter das Markeneintragungsgesuch „engelberger klosterbräu" offiziell zurück und konnte die gezahlten Gebühren an das Institut für Geistiges Eigentum als Lehrgeld abschreiben konnte.
„Unverwechselbares Protest-Bier"
Die vorsorglichen Massnahmen wurden nach Ansicht des Vereins zu Unrecht angeordnet, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren. Der Verein hatte von Anfang an in den Verhandlungen mit Heineken ein Verkaufs- und Ausschankverzicht angeboten sowie Hand zu einer gütlichen, aussergerichtlichen Lösung geboten. Die Heineken-Anwälte beabsichtigten jedoch von Anfang an, nur den Rückzug der Keineken-Marke zu erwirken, heisst es in der Eingabe des Vereins Keineken an den Obwaldner Gerichtspräidenten. Dies wurde von Heineken im Gesuch für die Beschlagnahmung hingegen verschwiegen.
Nach Ansicht des Vereins liegt keine Markenverletzung vor. Die Wortmarke „HEINEKEN" des Bierkonzerns ist nicht ähnlich mit der Wortbildmarke des Vereins. Heineken reduziere die Wortbildmarke des Vereins fälschlicherweise nur auf einen Wortbestandteil. Zudem übersehen die Heineken-Anwälte dabei, dass die Wortbildmarke des Vereins einen ganz anderen Sinngehalt („kein Heineken" = „KEINEKEN") hat und schon deswegen eine Ähnlichkeit ausgeschlossen werden kann. Die Anwältin des Vereins hielt in der Antwort an den Gerichtspräsidenten deshalb fest: „Aus diesen Gründen war/ist die superprovisorische Verfügung und die Beschlagnahme nicht verhältnismässig. Ausserdem wurden Waren beschlagnahmt, die nicht in der superprovisorischen Verfügung aufgeführt waren und somit nicht hätten beschlagnahmt werden dürfen."
Maulkorb und Stillschweigen
Heineken bekam nach der Lektüre der juristisch ausgefeilten Antwort des Vereins Keineken und in Anbetracht der Vorwürfe wegen des unlauteren Wettbewerbs kalte Füsse und schlug Vergleichsverhandlungen und eine aussergerichtliche Einigung vor. Primär wollte Heineken damit auch Zeit gewinnen, denn Goliath wusste, dass er den längeren Schnauf haben wird als der kleine, mittellose Verein. Zudem verlangte Heineken auch absolutes Stillschweigen über die Verhandlungen und konnte damit dem Verein auch gleichzeitig einen Maulkorb umhängen. Das gegenseitige Misstrauen verhinderte aber eine aussergerichtliche Einigung, worauf der Ball wieder beim Gerichtspräsidenten in Sarnen landete. In einem Vorentscheid schützte dann der Gerichtspräsident seine eigene superprovisorische Verfügung und folgte der Argumentation von Heineken.
Kriegesbeil begraben
Ein Weiterzug des Verfahrens kam für den Verein aus finanziellen Gründen nicht in Frage, da dies erneut mehrere Zehntausende Franken Anwalts- und Verfahrenkosten gekostet hätte. Der mächtige Getränkekonzern Heineken hingegen konnte solche Kosten praktisch aus der „Portokasse" bezahlen. Heineken war aber trotzdem noch an einer aussergerichtlichen Einigung und an einem Ende des Streits interessiert, da das Medieninteresse ungebrochen und der Reputationsschaden schon beachtlich war. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit dem Versprechen auf Stillschweigen haben dann der holländische Bierkonzern und der Verein Keineken „zur Beilegung dieser Angelegenheit" das Kriegsbeil begraben.
Der Verein Keineken löste sich dann auf Drängen von Heineken im Sinne des „Stillschweigens" auf und übertrug sein bescheidenes Vermögen dem Verein Engelberger Klosterbräu, der stolz das Erbe der (B)Engel-Brauer übernahm – auch die jugendlichen Lausbuben und die angegrauten Schelme.
Umetikettiert mit (B)Engel-Bräu
Da das Gericht ja nur die Wortmarke verboten hatte und nicht das originelle Logo mit den Teufelshörnern und dem Heiligenschein, witterten die Initianten des Protest-Biers Morgenluft und tauften das Bier einfach um in „(B)Engel-Bräu", etikettierten die Flaschen neu und ritzten auf den edlen Gläsern den Schriftzug „Keineken" weg. Die Obwaldner Kantonspolizei inspizierte die umetikettierten Flaschen und die geritzten Gläser und gab Ende Januar 2010 grünes Licht für den Verkauf. Die Garage in der Trutzburg „Falkenberg" im Oberzelgli 15 in Engelberg wurden entsiegelt und die beschlagnahmten Biere und Gläser freigegeben. Innert weniger Wochen waren die 1200 Flaschen schon verkauft an Liebhaber und Fans des Protest-Biers.
Am 15. Mai 2010 wurde dann mit einer Medienmitteilung verkündet: „Verein Engelberger Klosterbräu übernimmt das Szepter". Die aufmüpfigen (B)Engel-Brauer aus Engelberg wurden erwachsen: Nach dem Protest-Bier mit weltweitem Echo auf das „Bier vom Berg der Bengel" und der Aktion „(B)ENGEL-BRÄU" zur Unterstützung des Projekts Engelberger Klosterbräu hat der am 29. August 2009 gegründete Verein Engelberger Klosterbräu nun das Szepter übernommen. Die Bier-Brauer aus dem Gletscherdorf haben auch einen neuen Auftritt im Internet unter www.engelbergerklosterbraeu.ch.
Heineken begrüsst „Engelberger Klosterbräu"
In einem Beitrag des Tessiner Fernsehens mit dem Titel „Davide contro Golia" wurde in der Sendung „Falò" vom 10. Dezember 2009 erstmals der Schleier über das neue Logo „Engelberger Klosterbräu" gelüftet. Prominente Engelberger Persönlichkeiten mit dem damaligen Gemeinderat Josef Infanger und Brunni-Bahn-Verwaltungsrat Hans Bünter an der Spitze stellten sich in der Sendung des Tessiner Fernsehens offiziell hinter die himmlische Bieridee aus Engelberg. Die versammelten Engelberger-Klosterbräu-Gründer stiessen mit Präsident Anian Kohler und Gastgeber Peter Kuhn im Hotel Edelweiss vor laufender Kamera auf die himmlische Bieridee an und genossen das „Unser Bier" vom Basler Onkel. Als mutige Vorreiter erwiesen sich die beiden Mitstreiter Peter Kuhn und Josef Infanger: Getrunken werden konnte das (B)Engel-Bräu in ihren beiden Engelberger Lokalen, im Hotel Edelweiss und in der Pension St. Jakob.
Der Verein Engelberger Klosterbräu hat dann mit Schmunzeln zur Kenntnis genommen, dass Heineken rund vier Monate nach der Vereinsgründung das Projekt Engelberger Klosterbräu in der Medienmitteilung des Bierkonzerns vom 14. Januar 2010 sogar hochoffiziell begrüsste und zur geplanten Lokalbrauerei wörtlich festhielt: „Dies gilt auch für ein künftiges Engelberger Klosterbräu, zu dem Heineken grundsätzlich positiv eingestellt ist."
Keineken als Fasnachtssujet
Die Ehre, ein Fasnachtssujet zu werden, kam für den verbotenen Verein Keineken unverhofft, aber gerade zur richtigen Zeit. Maulkörbe und Stillschweigeabkommen gelten zwar juristisch für die Betroffenen, aber die Meinungsäusserungsfreiheit steht in einem demokratischen Rechtsstaat über solchen Einschränkungen und ist an der Fasnacht fast unantastbar. Der Damenturnverein griff das Sujet Keineken für die Engelberger Fasnacht 2010 auf und dokumentierte damit, dass das Thema das Dorf und Tal wirklich bewegte. Mit einer riesigen Keineken-Flasche auf dem Requisit zogen die Fasnächtlerinnen durch das Dorf und aus dem Lautsprechern dröhnte der Song: „Ein Bier, das keinen Namen trägt, gebraut in Engelberg, das schenk ich Dir heut Nacht. Ein Bier, das Heineken überlebt, und auch noch in Tausend Jahren wird es keinen Namen tragen, Keineken für alle Ewigkeit."
Kooperation mit Brauerei Luzern
Schon an der Antrinkete vom 28. August 2009 wurde mit den Verantwortlichen der neu gegründeten, unabhängigen Brauerei Luzern AG Kontakt aufgenommen, Freundschaften geknüpft und auf eine partnerschaftliche Kooperation angestossen. Brauerei-Luzern-Gründer und -Verwaltungsrat David Schurtenberger gratulierte am Gründungstag dem Verein zur himmlischen Bieridee und überreichte den Engelbergern ein exklusives Six-Pack Luzerner Bier. Anfang Februar 2010 folgen die ersten Verhandlungen über eine für beide Seiten schäumende Zusammenarbeit mit dem Ziel, noch im 2010 ein echtes Engelberger Klosterbräu zu lancieren. Die Brauerei Luzern wurde als Reaktion auf die Eichhof-Übernahme durch Heineken gegründet und hatte gegenüber der Engelberger Bier-Idee einen einjährigen Vorsprung.
Fulminanter Start am Nationalfeiertag
Die aufmüpfigen (B)Engel-Brauer sind nach dem erfolgreichen Abenteuer mit einer provokativen himmlischen Engelberger Bier-Idee erwachsen geworden und haben sich im Verein Engelberger Klosterbräu organisiert. Am 1. August 2010 wurde dann der Wunschtraum vom echten Engelberger Klosterbräu Wirklichkeit. Der Verein Engelberger Klosterbräu liess „Das himmlische Original" mit Engelberger Quellwasser und einem Spezialrezept zusammen mit der Partner-Brauerei in Luzern brauen und plant vorausschauend in Engelberg eine eigene Brau-Anlage. Im Rahmen der Feier zum Nationalfeiertag mit einem Dorffest in Engelberg konnte das Engelberger Klosterbräu erstmals getrunken werden – ein historischer Bier-Moment.
Das Engelberger Klosterbräu konnte zum Auftakt in 33-cl-Flaschen mit einer eleganten Etikette und dem unverwechselbaren Logo mit dem Hausberg Hahnen und der Brunni-Sonne oder im Offenausschank genossen werden.
Am Starttag alles ausgetrunken
Die allerkühnsten Erwartungen für den Start des neuen Biers wurden weit übertroffen: Das Engelberger Klosterbräu eroberte die 1.-August-Feier mit einem schäumenden Erfolg. Was mindestens einen Monat hätte ausreichen sollen, schluckten die Bier-Fans in nur einem einzigen Tag! 2'800 Flaschen und 40 Liter im Offenausschank wurden im Klosterdorf in den Vereinsbeizen und in der Gastronomie mit viel Genuss ausgetrunken. Die Kehrseite der Erfolgsmedaille: Erst Ende August/Anfang September gab es wieder vom „himmlischen Original".
„Von so einem riesigen Ansturm und der überschäumenden Begeisterung hätten wir nicht einmal zu träumen gewagt," erklärte Anian Kohler, Präsident des Vereins Engelberger Klosterbräu, zum fulminanten Start des „himmlischen Originals" aus dem Klosterdorf im Herzen der Zentralschweiz. Frisch gebraut und abgefüllt eroberte das Engelberger Klosterbräu am offiziellen Starttag die 1.-August-Feier im Klosterdorf. Bevor die Gewitter kamen, war am heissen 1. August in Engelberg schon alles getrunken. René von Holzen, beim Verein Engelberger Klosterbräu für die Produktion und Verteilung verantwortlich: „Das hat unsere allerkühnsten Erwartungen weit übertroffen. Mit so einem Ansturm haben wir nie gerechnet, wir wurden förmlich überrannt von der Nachfrage." Es wurden auch weit über 300 der trendigen Biergläser verkauft, oft auch kombiniert mit dem Beitritt zum Verein als Gründungsmitglied.
Am Tag nach dem Grossandrang bestellte der vom Erfolg überrumpelte Verein Engelberger Klosterbräu die nächste Charge Bier bei der unabhängigen Brauerei Luzern. Gefreut hat das Braumeister Udo Remagen, der das „himmlische Original" gebraut hat und das Geheim-Rezept hütet. Er schmunzelte als die Bestellung eintrudelte, denn den Luzernen ging's ähnlich mit dem Erfolg ihres Luzerner Biers bei der Lancierung zum Start der Fussball-WM.
Mitte September war die Durststrecke beendet und das Engelberger Klosterbräu floss wieder in mehreren Restaurants und Hotels und wurde im Detailhandel sowie bei der Getränkehandlung Banz verkauft.